Rainer Guth
Aufgaben des Landrates:

Aufgaben des Landrates:

Der Landrat trägt die Verantwortung für die Leitung der Kreisverwaltung und setzt sich für die Entwicklung des Landkreises ein. Seine Aufgaben sind vielseitig und betreffen zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens.

Verwaltungsleitung und Organisation

  • Führung und Steuerung der Kreisverwaltung
  • Umsetzung von Kreistagsbeschlüssen
  • Personalverantwortung für die Mitarbeitenden der Verwaltung

Vertretung des Landkreises

  • Repräsentation des Kreises nach außen, z. B. gegenüber Landes- und Bundesbehörden
  • Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen
  • Förderung der Zusammenarbeit mit Kommunen und Nachbarregionen

Entwicklung und Daseinsvorsorge

  • Sicherstellung einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung
  • Förderung von Bildung, Kultur und Freizeitangeboten
  • Unterstützung von Unternehmen und Schaffung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen

Haushalt und Finanzen

  • Verantwortung für die Haushaltsführung des Landkreises
  • Sicherstellung einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Mittelverwendung

Sicherheit und Ordnung

  • Zusammenarbeit mit Polizei und Rettungsdiensten
  • Koordination von Maßnahmen im Krisenfall, z. B. bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen

Verkehr und Infrastruktur

  • Planung und Ausbau von Straßen und öffentlichem Nahverkehr
  • Förderung digitaler Infrastruktur und nachhaltiger Mobilitätskonzepte

Umwelt- und Klimaschutz

  • Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt
  • Förderung nachhaltiger Energieprojekte

Mit diesen Aufgaben trägt der Landrat maßgeblich zur Weiterentwicklung und Gestaltung des Landkreises bei. Ziel ist es, eine starke, lebenswerte Region zu schaffen und die Herausforderungen der Zukunft aktiv anzugehen.